AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
Die
nachfolgenden Bestimmungen werden, wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem
Kunden und der Firma Reisebüro Lesser GmbH, im folgenden Reisemittler genannt,
zustande kommenden Reisever-mittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den
Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese
aus.
1.0
Vertragsabschluss, Anzuwendendes Recht
1.1
Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des
Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der
Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so
bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der
Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des
Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen
Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631
ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2.0
Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1
Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe
dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des
Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag
des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung,
insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit
dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem
Kunden übermittelt werden.
2.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden
abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die
Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler
nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und
seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer
Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen
abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die
Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet
oder unmöglich macht.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
2.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.5 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß §
676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2.6 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet,
den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln
und/oder anzubieten.
3.0
Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1
Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und
Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag
ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht
nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände
einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem
Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten
Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder
Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche
Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf
die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen,
insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der
Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder
Tourismusämter.
3.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann
seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die
Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden
Informationsstellen verweist.
3.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information
über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie
bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner
Mitreisenden.
3.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob
die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung
enthalten.
3.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz
und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit
diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine
Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich
der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der
vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die
Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages
kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm
entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in
Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen
verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern,
wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen
entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.10 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen
Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die
Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom
Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4.0
Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Flugscheinen
4.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen
bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere
durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der
Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der
Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen
Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als
Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen
Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem
Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche
Bestimmungen zu beachten.
4.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung
bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des
Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als
Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
4.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit nicht
bezüglich der Flugnebenkosten (Tax) etwas anderes vereinbart ist) Endpreise und
beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für
den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder
der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der
Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im
Einzelfall vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern
4.6 Eine Anpassung der mit der Buchung bestätigten Preise bis zum vollständigen
Zahlungseingang bleibt vorbehalten. Dies betrifft hauptsächlich Flugnebenkosten
wie Sicherheits-,Lande-,Treibstoff- und Versicherungszuschläge, Steuern, sowie
Leistungen, die Währungsschwankungen unterliegen. Der Reisemittler ist in
diesem Falle nachweispflichtig .
4.7 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des
Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte
beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese
Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an
den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
Er kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und
außergerichtlich geltend machen.
4.6 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für
inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar,
wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer
Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.0
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1
Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und
Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese
wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.
Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur
Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem
Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und
dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler
berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz
oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür
Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins
gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3 Die Regelung in Ziffer 4.2 gilt entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete
Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden
Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen
nach für erforderlich halten durfte.
5.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch
Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige
Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer
4.2 und 4.3 erfolgt sind.
5.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der
Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere
aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der
Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das
Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten
des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der
Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend
gemachten Gegenansprüche haftet.
5.7 Kommt ein Kunde den vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen trotz
Abmahnung nicht nach, so ist der Reisevermittler berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die entsprechenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
6.0
Reiseunterlagen
6.1
Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags-
und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch
den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare
Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so
kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines
hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über
die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz
ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers
entfällt vollständig, wenn die in 6.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht
erkennbar waren.
7.0
Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den
vermittelten Reiseunternehmen
7.1
Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des
Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für
den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen
und Adressen der gebuchten Unternehmen.
7.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder
Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender
Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim
Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter
Fristversäumnis.
7.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung
über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder
sonstige rechtliche Bestimmungen.
8.0
Haftung des Reisevermittlers
8.1
Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für
das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen
mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
8.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der
Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel
der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im
Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung
mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff
der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs.
2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener
Verantwortung zu erbringen.
8.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften
Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
8.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht
vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus
Körperschäden betrifft.
9.0
Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem
Reisevermittler, Verjährung
9.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder
Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats
geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
9.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten
Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten),
jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die
Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
9.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten
oder erbracht haben.
9.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht
ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
9.5 Ansprüche des Reisenden
nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
9.6 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.7 Die Verjährung nach Ziffer 9.21 und 9.22 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
9.8 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.0 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
11.0
Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
11.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und
insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
12.0
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Individualabsprachen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Individualabsprachen
bedürfen einer gesonderten schriftlichen Fixierung.
Vormerkung: Das Reisebüro Lesser
tritt dann als Reiseveranstalter auf, wenn es mehrere Leistungen zu einem
Pauschalpreis anbietet und die Reise auch unter seinem Namen so ausschreibt.
In
allen anderen Fällen, also der Vermittlung von Leistungen gelten die oben
aufgeführten AGB des Reisebüros als Vermittler, bez die AGB der jeweiligen
Leistungsträger und Veranstalter. Dies gilt insbesondere auch dann , wenn das
Reisebüro mehrere vermittelte Leistungen zusammengefasst , jedoch als
Einzelleistungen mit Einzelpreisen unter Hinweis auf die jeweiligen
Veranstalter bez Leistungsträger auf der Reiseanmeldung, bez Rechnung so aufführt
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Reisebüro Lesser als Reiseveranstalter
1.0 Abschluss
des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Auschreibung bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit
der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es
keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung.
1.2 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer
Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10
Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor
Reiseantritt, unverzüglich -ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung
ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist
die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
2.0 Zahlung
2.1
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie
uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese
beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle € aufgerundet) von dem
Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der
Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte
einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir
Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches
Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den
gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der
Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns
dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in
Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.0 Leistungen, Preise
3.1 Für
den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in
unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer -
zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. Flugscheine
oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn
Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine
Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie einzelne von Ihnen
bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen,
können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
3.3 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an
unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer
nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien
Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf
Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht
anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserer
Reiseausschreibung.
4.0 Vorbehaltende Leistungs- und Preisänderungen sowie deren
Bestimmungsfaktoren
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden,
aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer
Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun
und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende
Mehrkosten zu Ihren Lasten. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf
Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem
bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2.
Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den
Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns
gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden .Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
.Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte
unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.3 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer
erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe
der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5.0 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem
eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die
Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je
angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in
Prozent vom Reisepreis:
bei Flugpauschalreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%, ab 29. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 25%, ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%, ab 14. bis 7 Tag vor
Reisebeginn 55% ab 06. Tag vor Reisebeginn 65% am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichterscheinen 90%
bei Auto-, und Bahnreisen bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%, ab 21. Tag bis 15.
Tag vor Reisebeginn 30%,ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%, ab 6. Tag
vor Reisebeginn 55%, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%.
bei Schiffsreisen bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%, vom 49. bis 30. Tag vor
Reisebeginn 20%,vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%, vom 21. bis 15. Tag
vor Reisebeginn 50%,vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%, am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
bei Ferienwohnungen und Hotels pro Wohnung, bez pro Zimmer bis 45 Tage vor dem
vereinbarten Mietbeginn 20% vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% ab 34 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn ,sowie bei Nichterscheinen 80%
des Reisepreises, jeweils auf volle € aufgerundet.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere
Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den
Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind
wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten zu berechnen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine
Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine
Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Stornierungen sind
bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6.0 Reiseversicherungen
6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei
Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt
empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wenn ein Versicherungsfall
eintritt, ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit
der Schadensregulierung nicht befaßt.
7.0 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Ist die
Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb
nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass
die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind
wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern
wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht
besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten
haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8.0 Höhere Gewalt
8.1
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB
verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der
Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3
Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
9.0 Gewährleistung
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden,
so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind
berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird
eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,
weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so
können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten.
Es
Ihre Obliegenheit uns unverzüglich einen aufgetretenen Reisemangel aufzuzeigen
und uns vor der Kündigung wegen Reisemangels eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt
wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei
der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den
Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der
Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen
ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine
Haftung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.0 Haftung, Verjährung
10.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei
Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit
Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den
Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer
Flughafenstation. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser
Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht
für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei
Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese
sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust bzw. 21 Tagen nach Aushändigung bei
Gepäckverspätung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden
sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung
oder Tötung verjähren in drei Jahren. Die von Ihnen zu berücksichtigende Ausschlussfrist
und zu berücksichtigende Verjährungsfrist für die Geltendmachung eventueller
Ansprüche definiert sich nach den § 651c bis 651f Bürgerliches Gesetzbuch
,
11.0 Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung
dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie
nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten
Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines
Fremdenpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie
diese bei dem zuständigen Konsulat. Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Technische Einrichtungen entsprechen
im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher
unbedingt evtl. Benutzungshinweise
12.0 Allgemeines
Alle
Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte
verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet
werden.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter
Reisebüro Lesser GmbH, Baden Baden
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